Residenzschlossverein Neustrelitz e.V.

Nach dem Brand des herzoglichen Schlosses 1712 in Strelitz (heute: Strelitz-Alt) suchte das Haus Mecklenburg-Strelitz einen Ort für das neu zu bauende Schloss. Man fand ihn unweit des Zierker Sees. 1731 war das neue Residenzschloss fertiggestellt. Am 20. Mai 1733 erhielt Neustrelitz das Stadtrecht und wurde, wie in dieser Zeit üblich, als Residenzstadt zum Schloss errichtet. Es war dies eine der letzten barocken Stadtgründungen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.

Während der Befreiungskriege 1813 bis 1815 gegen den französischen Kaiser und seine Verbündete war den Freiwilligen der C-Husaren und Jäger ihr Freiheitskampf so wichtig, dass sie selbst für Uniform, Bewaffnung, Pferde und Verpflegung aufkamen. Dieses Engagement kann als frühe Form einer Bürgerbewegung eingestuft werden.

Das ganze 19. Jahrhundert hindurch erfuhr das Schloss Erweiterungen. 1909 erfolgte der letzte wesentliche Umbau: Der Schlossturm wurde zu einem Wahrzeichen von Neustrelitz, das bis heute ausstrahlt; im „Gelben Saal“ sollte nur 10 Jahre später die erste parlamentarisch-demokratische Landesverfassung auf deutschem Boden verabschiedet werden. Sie sah u.a. die Überprüfung der Wirksamkeit der Verfassung nach vier Jahren und die Möglichkeit von Volksentscheiden vor.

Der gesamte Verfassungstext ist auf einem auf dem Schlossberg angebrachten großflächigen Banner zu lesen. Die Verfassung hatte bis 1934 Bestand und wurde erst durch die Zwangsvereinigung der Länder Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin durch das NS-Regime außer Kraft gesetzt. Damit verlor das Schloss seine Funktion als Sitz des Landtages des Freistaates Mecklenburg-Strelitz sowie seines Landesmuseums und langfristig auch seiner Landesbibliothek.

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 diente das Schloss u.a. als Schulungsstätte für die Ausbildung von Sportlehrern. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges widmete man sich dort der Erarbeitung von Übungsprogrammen für Kriegsversehrte. Bis zum Einmarsch der Roten Armee in Neustrelitz im April 1945 diente das Schloss auch als Lazarett für die deutsche Wehrmacht. In den letzten Kriegstagen brannte das Schloss aus. Seine vorhandenen Reste wurden in der Folgezeit systematisch abgerissen. Als letzter sichtbarer Bauteil fiel am 07.12.1949 der Schlossturm. Der 1909 errichtete Schlosskeller ist bis heute erhalten und steht unter Denkmalschutz.

Mit dem Wiederaufbau des Schlossturms nach Originalvorbild wird ein Ort entstehen, an dem die historischen Ereignisse dargestellt werden können. Der Residenzschlossverein Neustrelitz e.V. will diesen Turm mit Bildungsangeboten zu einem „Leuchtturm für Demokratie“ ausbauen. Die behandelten Themen beinhalten die Schaffung und willkürliche Aufhebung des Landesgrundgesetzes vom 29.01.1919, die Frage nach der Entstehung von Diktaturen und dem Wesen des Residenzschlosses Neustrelitz als Bauwerk und politisches Zentrum der Region.

In Neustrelitz zeigt sich exemplarisch die essenzielle Bedeutung dezentraler Ereignisse und Initiativen im deutschen Föderalismus für die Entwicklung der parlamentarisch-demokratischen Verfassungen auf deutschem Boden, den Folgen von Diktaturen und die Entwicklungen in einer sich im Aufbau befindenden demokratischen Gesellschaft. Diese Bedeutung wird im neuen „Leuchtturm für Demokratie“ zum Vorschein kommen.

Die Aktivitäten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit weiteren Vereinen in Neustrelitz, insbesondere mit der „Fachgruppe Numismatik“ sowie der Stiftung und des Vereins „Kulturgut Mecklenburg-Strelitz“. Der Verein ist mit Mitglied im „Beirat Schlossareal“ der Stadtvertretung Neustrelitz.

Links

Bildquellen

  • Der Verfassungstext des Grundgesetzes von Mecklenburg-Strelitz auf einem Banner am Schloss: Holger Wilfarth
  • Der Turm des Residenzschlosses Neustrelitz, Vierseitenansicht: Architectura Virtualis GmbH und Holger Wilfarth 2020
  • Postkarte 100 Jahre Landesgrundgesetz: Holger Wilfarth