Gremien

Stiftungsrat 

Der Stiftungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Stiftung. Er beschließt über alle grundsätzlichen Fragen der Stiftung, insbesondere über die Satzung, die Grundzüge der Programmgestaltung, den Wirtschaftsplan und wichtige Personalentscheidungen. Er legt die Förderrichtlinien und Förderschwerpunkte der Stiftung fest und trifft grundsätzlich die Förderentscheidungen. (§6 Abs 5 OrtedtDGStiftG) 

Stiftungsbeirat  

Der Stiftungsbeirat ist ein beratendes Gremium, das sich aus ausgewiesenen sachkundigen Persönlichkeiten insbesondere aus der Wissenschaft sowie Praktikerinnen und Praktikern des Museums- und Gedenkstättenbereichs zusammensetzt.  

Der Stiftungsbeirat berät den Stiftungsrat und die Direktorin oder den Direktor zur inhaltlichen Ausrichtung, zur Programmplanung und zu den Förderschwerpunkten der Stiftung. Er spricht gegenüber dem Stiftungsrat Empfehlungen zu den eingegangenen Förderanträgen aus. (§8 Abs 2 und 3 OrtedtDGStiftG)