Sächsisches Ständehaus
Dresden
Im Ständehaus in Dresden trat während der Weimarer Republik das erste, vollständig demokratisch gewählte Parlament Sachsens zusammen. Von 1919 bis 1933 wurde in seinen Mauern Demokratie erlernt, erprobt, praktiziert, verteidigt und zerstört.
Das repräsentative Gebäude wurde 1907 von Paul Wallot für den königlichen sächsischen Landtag errichtet. Davor hatte der Landtag sein Zuhause im Landhaus am Pirnaer Platz. Mit der Revolution 1918/19 wurde die ständische Erste Kammer abgeschafft. Die zweite Kammer hatte sich im Kaiserreich bereits von einem Honoratioren- zu einem Arbeitsparlament gewandelt. Vor 1918 wurden die Abgeordneten ausschließlich von männlichen Bürgern gewählt, deren Stimmen nach Einkommen gewichtet waren. Fortan wurden sie demokratisch von allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Ministerpräsident wurde vom Landtag gewählt und war diesem verantwortlich. Fast während der gesamten Dauer der Weimarer Republik gelang es, im Landtag eine konstruktive Auseinandersetzung über die politischen Streitthemen zu gewährleisten - ein Ort, an dem geredet, aber auch zugehört wurde. Selbst die in den 1930er Jahren versuchte der Landtag die Ordnung aufrecht zu erhalten, obwohl die Fraktionen der NSDAP und der KPD den Parlamentarismus zu zerstören suchten. Die Nationalsozialisten mussten daher am 9. März 1933 zur offenen Gewalt greifen, um der Arbeit des Landtags und der Republik ein Ende zu bereiten.
Nach 1933 wählte der nationalsozialistische Reichsstatthalter Sachsens das Haus als Amtssitz. Heute beherbergt das Ständehaus das Oberlandesgericht Dresden und das Landesamt für Denkmalpflege. Für die neue Nutzung wurde unter anderem der Plenarsaal durch mehrere Gerichtssäle ersetzt.