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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe

Baumgarten-Bau

Als höchstes Gericht entscheidet das Bundesverfassungsgericht unter anderem Konflikte zwischen Staatsorganen und Klagen der Staatsbürgerinnen und -bürger gegen den Staat. Seine Rechtsprechung ist wichtig für die Verankerung der demokratischen Grundrechte im öffentlichen Bewusstsein.


Das Grundgesetz markiert den Beginn einer goldenen Ära des Konstitutionalismus in Deutschland. Die neue Verfassung stützt sich dabei auf die Erfahrungen mit den Vorläufern der Paulskirchenverfassung von 1849 und der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Eine ganz besondere Innovation von 1949 war jedoch die Gründung des Bundesverfassungsgerichts, das für die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes zuständig ist.

Dabei war auch die Idee einer Verfassungsgerichtsbarkeit nicht ganz neu. Sie hatte ihren Ursprung in den USA im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert warb Hans Kelsen für das Modell eines unabhängigen, spezialisierten und mächtigen Verfassungsgerichts. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes folgten Kelsens Einsicht, dass der einzigartige politische Charakter des Verfassungsrechts ein Gericht erfordere, das von der normalen, „unpolitischen“ Justiz getrennt ist.

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe hat sich im Laufe der Zeit zu einer der mächtigsten und aktivsten Institutionen der Bundesrepublik entwickelt. Enttäuscht darüber, dass das Gericht einer seiner Politiken die Zustimmung verweigert hatte, soll Bundeskanzler Adenauer in seinem rheinischen Akzent gemurrt haben: „Dat ham wir uns so nich vorjestellt.“

Dem Gerichtshof wird das Verdienst zugeschrieben, durch seine Auslegung der Grundrechte und -freiheiten eine humanistische Vision gefördert zu haben. Seine Entscheidungen haben maßgeblich zur Festigung der demokratischen Institutionen, zur Stärkung des Föderalismus, zur Durchsetzung des Sozialstaatsprinzips und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland beigetragen. Aufgrund seiner bedeutenden Rolle wird es oft als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet.

Das Gericht besteht aus sechzehn Richtern, die auf zwei Senate aufgeteilt sind. Diese Richter werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt und haben eine Amtszeit von zwölf Jahren oder bis zum Erreichen des 68. Lebensjahres. Jährlich gehen etwa 5.000 Anträge beim Gericht ein, die meisten davon Verfassungsbeschwerden, die nach dem Grundgesetz „jedermann“ einlegen kann, wenn er glaubt, „durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt zu sein“.

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts, der moderne Baumgarten-Bau, steht in dezidiertem Kontrast zum benachbarten Karlsruher Schloss. Markant hebt sich das Gericht mit seinen schlichten Bauhaus-Elementen von dem opulenten barocken Bauwerk ab. Die Stahl- und Betonelemente repräsentieren Dauerhaftigkeit und Stabilität, die durchgängige Verwendung von Glas stehen für Transparenz und Zugänglichkeit der Gerichtsbarkeit. Holzakzente markieren den “lebendigen”, flexiblen Charakter des Verfassungsrechts. Der lichtdurchflutete Sitzungssaal des Gerichts wird durch die scharlachroten Roben der Richter lebendig. Ein zwei Meter hoher geschnitzter Bundesadler von Hans Kindermann verkörpert die Schutzfunktion des Gerichts für die Verfassung und ihre Bürgerinnen und Bürger


zum Ort: Bundesverfassungsgericht

Adresse

Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe