GEDG / M. Lang

Erfurter Unionsparlament

Augustinerkloster

Das Erfurter Unionsparlament verabschiedete die Verfassung für eine deutsche Union unter preußischer Führung. Damit verbunden war der Versuch des preußischen Königs, die Revolutionsbewegung von 1848/49 und die deutsche Einheitsbewegung für eine „kleindeutsche“ Lösung zu nutzen.


Das Parlament tagte im vom 20. März bis 29. April 1850 im historischen Augustinerkloster von Erfurt. Hier lebte von 1505-1511 Martin Luther als Mönch. Es beschloss die Verfassung für einen "kleindeutschen" Nationalstaat unter Führung Preußens. Hierauf hatten sich nach der Revolution 1848/49 König Friedrich Wilhelm IV. und sein Berater Joseph Maria von Radowitz mit den Liberalen geeinigt. Die Unionsverfassung beruhte in weiten Teilen die Paulskirchenverfassung. Sie hielt aber am monarchischen Prinzip fest, organisierte die Union als föderalen Staat mit wesentlich geringeren Befugnissen der Unionsregierung und ersetzte das allgemeine und freie Männerwahlrecht der Nationalversammlung durch das in Preußen praktizierte Drei-Klassen-Wahlrecht. Die Unionsverfassung war also deutlich weniger demokratisch als die Verfassungs der Paulskirche.

Das Unions-Projekt scheiterte rasch am Widerstand Österreichs und weiterer deutscher Länder. Erst 1871 sollte es zur Gründung des Deutschen Reiches unter Kanzler Otto von Bismarck kommen, der bereits in Erfurt als Abgeordneter beteiligt war. Lange fristete das Erfurter Unionsparlament mit seinem Tagungsort im Augustinerkloster ein erinnerungskulturelles Schattendasein. Heute gilt es jedoch trotz seines Scheiterns, das es mit der Frankfurter Nationalversammlung teilt, als wichtiger Meilenstein der deutschen Demokratiegeschichte und des nationalen Einigungsprozesses.

Adresse

Augustinerstraße 10
99084 Erfurt