Der erste Nachkriegslandtag für das Saarland trat bereits am 18. Dezember 1947 zusammen. Man nutzte dafür das Gebäude der ehemaligen Saarbrücker Casino-Gesellschaft, einem geselligen Zusammenschluss der Saarbrücker Kaufmanns- und Beamtenschaft.
Das Gebäude mit Gesellschaftszimmern, Salons und Tanzsaal stammt aus dem Jahr 1866. Sowohl im Krieg von 1870/71 als auch im Ersten Weltkrieg wurde es als Lazarett benutzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg stellten die Besatzungsmächte das beschädigte Gebäude dem Landtag des Saarlandes als Sitzungssaal zur Verfügung, und so ist es bis heute geblieben. Als Plenarsaal dient der ehemalige Tanzsaal. Als Teil der bundesrepublikanischen Demokratiegeschichte ist vor allem der 23. Oktober 1955 wichtig. Im Zuge einer Volksbefragung lehnten die Saarländer das sog. Saarstatut ab, was als Wunsch zur Integration des Saarlandes in die Bundesrepublik gewertet wurde. Am 14. Dezember 1956 stimmte der Landtag des Saarlandes der Eingliederung zu. Seitdem bestand die Bonner Republik aus 10 Länderparlamenten.
Seit 2011 organisiert der Landtag im Frühjahr und im Herbst Einzel- und Gruppenausstellungen mit saarländischer Kunst.
zum Ort: Landtag des Saarlandes