1990 wurde das Land Thüringen zum dritten Mal im 20. Jahrhundert gegründet - nach 1920 und 1946. Der Landtag bezog, nach einer kurzen Episode 1952, zum zweiten Mal sein Quartier in Erfurt. Hier wurde auch im Oktober 1993 die Verfassung des Freistaates beschlossen.
Im Landtagsgebäude ist die wechselhafte Geschichte des Landes Thüringen im 20. Jahrhundert präsent. Im "Alten Foyer" des heutigen Fraktionsgebäudes empfängt die BesucherInnen ein Zitat von Ricarda Huch vom 12. Juni 1946: „Es sei dem Lande Thüringen beschieden, dass niemals mehr im wechselnden Geschehen ihm diese Sterne untergehen: Das Recht, die Freiheit und der Frieden.“ Dem gegenüber wurde 2009 eine Gedenktafel für die verfolgten Politiker des Landes Thüringen 1945-1952 angebracht. Namentlich genannt sind Hermann Becker, Hermann Brill und Hugo Dornhofer. Die offizielle Adresse des Plenarsaals in der Jürgen-Fuchs-Straße erinnert an den opferreichen Weg der Demokratiebewegung in der DDR.
Aus dem gleichen Geist erinnert auch die in Erfurt verabschiedete Landesverfassung an die Bedrohung der Demokratie und die daraus erwachsenden Gefahren für die BürgerInnen. Ähnlich wie das Grundgesetz enthält diese eine Ewigkeitsklausel, gemäß derer der demokratische Kern der Verfassung nicht verändert oder abgeschafft werden kann.
zum Ort: Thüringer Landtag