Landtag des Großherzogtums Oldenburg
Der Alte Landtag und das nebenan befindliche Staatsministerium erinnern als baulicher Nachlass an die Selbständige Republik Oldenburg-Ostfriesland. Von 1916-32 diente das Gebäude als Parlamentssitz.
Nach der Novemberrevolution 1918 entstand auf dem Gebiet des Großherzogtums Oldenburg kurzzeitig die Selbstständige Republik Oldenburg-Ostfriesland. Der Landtag arbeitete in der Phase zwischen Revolutionsbeginn und Landesverfassungsgebung weiter, während in allen anderen Ländern die Arbeiter- und Soldatenräte Notregierungen stellten. Im Februar 1919 ließ die Reichsregierung den Präsidenten Bernhard Kuhnt (USPD) verhaften und eine verfassungsgebende Landesversammlung wählen. Außerdem wurde mit der Oldenburgischen Ordnungspolizei eine paramilitärische Einheit zur Aufstandsbekämpfung eingesetzt. Der Freistaat Oldenburg wurde gegründet. 1931 errang die NSDAP dort erstmals die relative, 1932 erstmals die absolute Mehrheit in einem Landtag. Mit der Gleichschaltung 1933 endete die Existenz des eigenständigen Landes Oldenburg, das nach dem Zweiten Weltkrieg im Land Niedersachsen aufging.