GEDG, M. Lang

Landtag des Freistaates Schaumburg-Lippe

Bückeburg

Landgericht Bückeburg

Schaumburg-Lippe war mit etwa 50.000 Einwohnern lange Zeit der kleinste deutsche Gliedstaat, bevor er am 1. November 1946 im neu gegründeten Land Niedersachsen aufging.


Nach der Novemberrevolution 1918 wurde das einstige Fürstentum zum Freistaat. Sein Landtag tagte in der Hauptstadt Bückeburg im einstigen Ministerialgebäude. Der Landtag wurde auf 3 Jahre gewählt und hatte 15 Abgeordnete. Einzige weibliche Abgeordnete war Marie Kreft (SPD) aus Stadthagen. Während der Weimarer Republik war die SPD stets stärkste politische Kraft im Landtag und regierte – mit Ausnahme der Jahre 1925/27 – mit absoluter Mehrheit oder in Koalition mit der linksliberalen DDP. Am 9. März 1933 wurde Staatsrat Heinrich Lorenz (SPD), als einer der letzten demokratischen Regierungschefs in Deutschland von einem NS-Reichskommissar abgesetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde bis zum Aufgehen im neuen Land Niedersachsen kein Landtag mehr geschaffen. In dem Gebäude, in dem einst Regierung und Parlament von Schaumburg-Lippe ihren Sitz hatten, arbeiten seither das Landgericht Bückeburg und der Niedersächsische Staatsgerichtshof. Das Verfassungsgericht tagt heute im einstigen Plenarsaal des Schaumburg-Lippischen Landtages.

Adresse

Herminenstraße 31
31675 Bückeburg

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