Reichsgericht
Mit dem "Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik" schuf die Weimarer Republik 1922 ein Instrument, mit dem sie sich dezidiert gegen die Feinde der Demokratie zur Wehr setzte. Fortan konnten republikfeindliche Vereine, Verbände und Parteien verboten werden.
Das Gebäude des Reichsgerichts wurde 1895 eingeweiht. Mit seiner Anknüpfung an die italienische Spätrenaissance und damit an die römische Antike ähnelt es dem ungefähr gleichzeitig errichteten Reichstagsgebäude. Das Reichsgericht war das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Bereits seit 1921 arbeitete dort der "Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich", der sowohl föderative Streitigkeiten als auch Anklagen durch den Reichstag gegen den Reichspräsidenten, den Reichskanzler oder die Reichsminister wegen schuldhafter Verletzungen der Reichsverfassung oder eines Reichsgesetzes verhandelte. Der Staatsgerichtshof bezeichnete sich selbst als "Hüter der Verfassung". Da er aber weder die Übereinstimmung von Gesetzen mit der Reichsverfassung prüfen noch Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen konnte, entfaltete er bei weitem nicht die Wirkung, die in der Bundesrepublik dem Bundesverfassungsgericht zukam, als dessen Vorläufer er aber gleichwohl gilt.
Der "Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik" wurde 1922 nach dem Mord an Walter Rathenau durch das "Gesetz zum Schutze der Republik" eingerichtet. Mit diesem Gesetz zeigten die Staatsorgane der Weimarer Republik ihren festen Willen, die Republik gegen ihre Feinde zu verteidigen. Organisationen wurden verboten, die sich gegen die verfassungsmäßige republikanische Staatsform richteten. Bis 1927 befasste sich dieser Staatsgerichtshof mit politisch motivierten Gewalttaten. Bei der Verlängerung des Republikschutzgesetzes 1927 wurde der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik auf Drängen der DNVP aufgehoben, seine Zuständigkeiten gingen auf das Reichsgericht über.
Seit dem Jahr 2002 ist das Gebäudes des früheren Reichsgerichts Dienstsitz des Bundesverwaltungsgerichts. Die Eingangshalle einschließlich der Umgänge und der Große Sitzungssaal stehen allen Besuchern offen. Die Skulpturen, Plastiken und aufwändigen Wandmalereien in diesen Räumen beschäftigen sich mit den Themen Untersuchung, Urteil, Vollstreckung und Gnade. Interessenten können nach vorheriger Anmeldung an Führungen durch weitere Teile des Gerichtsgebäudes teilnehmen. Seit 2007 gibt es einen Museumsraum mit der Ausstellung "Das Reichsgerichtsgebäude und seine Nutzer".
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