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Polizei für die Republik

Bernhard Weiß

30.07.1880 - 29.07.1951

Der Jurist Bernhard Weiß zählte zu den wichtigsten preußischen Polizisten während der Weimarer Republik. Als hoher Polizeibeamter verteidigte er den Staat von Weimar kompromisslos gegen alle politischen Extreme. Er war überzeugt: Eine demokratische Republik und das Vertrauen in den Rechtsstaat sind auf Polizisten mit einem demokratischen Bewusstsein angewiesen.


Geboren in Berlin und aufgewachsen in einem liberalen jüdischen Elternhaus, war Bernhard Weiß überzeugter Deutscher. Die Verbindung von Herkunft und nationaler Identität sollte sein Leben mehrfach entscheidend prägen. Er engagierte sich gleichzeitig gegen den Antisemitismus und den Zionismus im Deutschen Reich. Um Offizier zu werden, trat er nach seinem Studium der Rechte 1904 freiwillig in das bayerische Militär ein, denn in Preußen durften Juden keinen Militärdienst leisten. Mit dem Offizierspatent in der Tasche begann Weiß danach eine Laufbahn als Amtsrichter.

Kurz vor Ende des Ersten Weltkriegs wurde der juristisch geschulte und militärisch erfahrene Offizier mit einer prominenten Position in der Berliner Polizei betraut. Das war eine Stellung im mächtigsten deutschen Polizeiapparat, die wiederum Juden bis dahin vorenthalten geblieben war. Kurz nach seinem Amtsantritt 1918 wurde Deutschland erstmals demokratisch – und Weiß gehörte zu jenen Staatsbeamten, die von Anfang bis Ende sichtbar und engagiert für die Weimarer Republik eintraten.

Im nun sozialdemokratisch regierten Preußen war sein Ziel die „Demokratisierung der Polizei“, um sie zu einem rechtstaatlichen Instrument für den Schutz des Weimarer Staates werden zu lassen. Während er innerhalb weniger Jahre bis zum Berliner Vizepolizeipräsidenten aufstieg, reformierte Weiß obrigkeitsstaatliche Denkmuster, weg von der Vorstellung des Bürgers als Untertan des Staates. Auf ihn geht die Idee des Polizisten als „Freund und Helfer“  mit zurück. Auch suchte er die offene Kooperation mit der Presse: Um zur Fahndung beizutragen und das Bild zu verbessern, das sich die Menschen von der Polizei machten. Letzten Endes ging es Weiß darum, die Polizei auf ein rechtstaatliches und bürgernahes Fundament zu stellen.

Zugleich professionalisierte er die Polizeistruktur und entwickelte neue Methoden der Fahndung. Hier sprach er sich auch dafür aus, die „Politische Polizei“ mit nachrichtendienstlichen Befugnissen auszustatten, eine Kopplung, die auch heute noch rechtsstaatlich umstritten ist.

Im Amt kämpfte Weiß mit all seinen Befugnissen gegen rechts- wie linksextreme Kräfte, die den Weimarer Staat und seine Verfassung ablehnten. Weil er ein hoher Beamter, Mitglied der DDP und jüdischen Glaubens war, attackierten ihn die Nationalsozialisten als den Vertreter des „Systems“. Ihnen trat er ohne Rücksicht auf die eigene Person mit Klagen, Verhaftungen und Verboten entgegen. Zwei von ihm mitverfasste Denkschriften von 1930 und 1932 belegten die Verfassungsfeindlichkeit der NSDAP eindeutig, blieben aber ohne Wirkung.

Gegen die Absetzung der gewählten Regierung Preußens 1932 legte er noch einmal Widerspruch ein. Er verlor seine Position, wurde verhaftet und flüchtete nach London. Dort verstarb Bernhard Weiß 1951.