Herausragende Bedeutung erlangte Elisabeth Selbert als eine der vier Mütter des Grundgesetzes. Auf sie geht das eindeutige Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau in Art. 3,2 des Grundgesetzes zurück, das sie ihren Kolleginnen und Kollegen im Parlamentarischen Rat (fast) im Alleingang abrang.
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