Bundesarchiv, Bild 183-R01056

Vater deutscher Parlamente

Eduard von Simson

10.11.1810 - 02.05.1899

Frankfurter Paulskirche 1848, Norddeutscher Bund 1866, Reichstag 1871 – Die Etappen nationaler Einigung und Demokratisierung im 19. Jahrhundert werden durch Wenige derart repräsentiert wie durch Eduard von Simson. Als Parlamentarier und Richter setzte er sich immer wieder für repräsentative Strukturen, Rechtsstaatlichkeit und eine verfassungsmäßige Umsetzung der Demokratie ein.


Auf der einen Seite besticht in der Biographie Eduard von Simsons sein kontinuierlicher Aufstieg innerhalb der preußischen Institutionen, im universitären Raum wie in der Justiz ebenso wie in der Gesellschaft selbst. Mit gerade einmal 19 Jahren schloss der vom Judentum zum Protestantismus konvertierte Jurist seine Promotion ab und wurde mit 23 Jahren außerordentlicher Professor der Universität Königsberg. 1836 wurde er Hilfsrichter am preußischen Gericht der Stadt, an dem er sich bis zum Präsidenten hocharbeitete.

Gleichzeitig hatte sich von Simson 1830 von der französischen Julirevolution tief beeindrucken lassen. Im Anschluss begann er, sich mit den revolutionären Zielen der deutschen Vormärzbewegung auseinanderzusetzen. 1848 zog von Simson in die Frankfurter Nationalversammlung ein und wurde im Dezember desselben Jahres ihr Präsident. Hier vertrat er den konservativ-liberalen Flügel der Abgeordneten, der sich gegen die revolutionären Forderungen einzelner wie Friedrich Hecker stellte. Als er mit einer Delegation im April 1849 dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde anbot, lehnte dieser jedoch ab. Trotz der persönlichen Niederlage betätigte sich von Simson im Anschluss weiter in verschiedenen Parlamenten. Zunächst arbeitete er ein Jahr später in der Gothaer Versammlung an einer revidierte Version der Frankfurter Paulskirchenverfassung. Im Erfurter Unionsparlament übernahm er ab 1850 erneut ein Parlamentspräsidium, das gleiche Amt bekleidete er auch 1867 im Norddeutschen Bund und schließlich 1871 im Reichstag. Dabei kam ihm auch zugute, dass er als Repräsentant der gemäßigten bildungsbürgerlichen Liberalen zwischen linksliberalen Gruppen und altbürgerlichen preußischen Eliten verhandeln konnte. Nach seinem Ausscheiden aus dem Reichstag 1877 wurde er schließlich auf Betreiben des preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm zum Präsidenten des Reichsgerichts ernannt.

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