Vater deutscher Parlamente
Eduard von Simson
* 10.11.1810 in Könbigsberg † 02.05.1899 in Berlin
Frankfurter Paulskirche 1848, Norddeutscher Bund 1866, Reichstag 1871 – Die Etappen nationaler Einigung und Demokratisierung im 19. Jahrhundert werden durch Wenige derart repräsentiert wie durch Eduard von Simson. Als Parlamentarier und Richter setzte er sich immer wieder für repräsentative Strukturen, Rechtsstaatlichkeit und eine verfassungsmäßige Umsetzung der Demokratie ein.
Auf der einen Seite besticht in der Biographie Eduard von Simsons sein kontinuierlicher Aufstieg innerhalb der preußischen Institutionen, im universitären Raum wie in der Justiz ebenso wie in der Gesellschaft selbst. Mit gerade einmal 19 Jahren schloss der vom Judentum zum Protestantismus konvertierte Jurist seine Promotion ab und wurde mit 23 Jahren außerordentlicher Professor der Universität Königsberg. 1836 wurde er Hilfsrichter am preußischen Gericht der Stadt, an dem er sich bis zum Präsidenten hocharbeitete.
Gleichzeitig hatte sich von Simson 1830 von der französischen Julirevolution tief beeindrucken lassen. Im Anschluss begann er, sich mit den revolutionären Zielen der deutschen Vormärzbewegung auseinanderzusetzen. 1848 zog von Simson in die Frankfurter Nationalversammlung ein und wurde im Dezember desselben Jahres ihr Präsident. Hier vertrat er den konservativ-liberalen Flügel der Abgeordneten, der sich gegen die revolutionären Forderungen einzelner wie Friedrich Hecker stellte. Als er mit einer Delegation im April 1849 dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde anbot, lehnte dieser jedoch ab. Trotz der persönlichen Niederlage betätigte sich von Simson im Anschluss weiter in verschiedenen Parlamenten. Zunächst arbeitete er ein Jahr später in der Gothaer Versammlung an einer revidierte Version der Frankfurter Paulskirchenverfassung. Im Erfurter Unionsparlament übernahm er ab 1850 erneut ein Parlamentspräsidium, das gleiche Amt bekleidete er auch 1867 im Norddeutschen Bund und schließlich 1871 im Reichstag. Dabei kam ihm auch zugute, dass er als Repräsentant der gemäßigten bildungsbürgerlichen Liberalen zwischen linksliberalen Gruppen und altbürgerlichen preußischen Eliten verhandeln konnte. Nach seinem Ausscheiden aus dem Reichstag 1877 wurde er schließlich auf Betreiben des preußischen Kronprinzen Friedrich Wilhelm zum Präsidenten des Reichsgerichts ernannt.
Bundesrat
Im Bundesrat sind die Regierungen der Bundesländer im Bund vertreten. Im September 2000 zog das Gremium in die neue Hauptstadt. Mit der Wahl des Sitzungsortes knüpfte er an eine lange demokratische und föderale Tradition an.
Paulskirche
In der Paulskirche tagte 1848-49 die erste Volksvertretung, die von Bürgern aus ganz Deutschland gewählt worden war. Frauen durften zu diesem Zeitpunkt weder gewählt werden noch wählen. Die Abgeordneten erarbeiteten eine demokratische Verfassung, deren Grundprinzipien wegweisenden Charakter hatten.
Erfurter Unionsparlament
Das Erfurter Unionsparlament verabschiedete die Verfassung für eine deutsche Union unter preußischer Führung. Damit verbunden war der Versuch des preußischen Königs, die Revolutionsbewegung von 1848/49 und die deutsche Einheitsbewegung für eine „kleindeutsche“ Lösung zu nutzen.
Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik
Mit dem "Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik" schuf die Weimarer Republik 1922 ein Instrument, mit dem sie sich dezidiert gegen die Feinde der Demokratie zur Wehr setzte. Fortan konnten republikfeindliche Vereine, Verbände und Parteien verboten werden.