Louise Aston Zeit ihres Lebens hafteten der Schriftstellerin Louise Aston zwei Vorwürfe an: Zum einen galt sie mit einer radikal-demokratischen Ausrichtung als subversiv, zum anderen traf sie durch ihr emanzipiertes Auftreten auf Ablehnung. Als Prototyp weiblicher Selbstbestimmung gilt sie noch heute als eine der frühen Frauenrechtlerinnen. Hedwig Dohm Hedwig Dohm ist durch ihre politischen Schriften und ihre schriftstellerische Tätigkeit zu einer der Vordenkerinnen der radikalen Frauenbewegungen geworden. In ihren feministischen Werken forderte sie immer wieder die völlige rechtliche, soziale und ökonomische Gleichberechtigung von Männern und Frauen und trat früh für das Frauenwahlrecht ein. Bertha Pappenheim Bertha Pappenheim gilt als wichtige Wegbereiterin der deutschen Frauenbewegung, die in ihrem breiten Engagement der Fürsorge die Emanzipation der Frau mit der Umsetzung jüdisch geprägter Wohlfahrtspflege verband. Heute ist Pappenheim daneben auch als Sigmund Freuds berühmte Patientin "Anna O." in Erinnerung geblieben. Irmtraud Morgner Die Schriftstellerin Irmtraud Morgner forderte in ihren Veröffentlichungen eine Debatte zur rechtlichen wie sozialen Gleichstellung der Frau, dafür wurde sie auch im Westen als Feministin der DDR gefeiert. In der Vermischung von phantastischen und historischen Elementen mit Verweisen auf die realpolitische Gegenwart platzierte sie zudem geschickt Kritik am bestehenden System der DDR. Erna Scheffler Erna Scheffler wurde 1951 zur ersten Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Von den persönlich erfahrenen Einschränkungen bis zur weitreichenden Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips im Recht sind ihr Leben und Wirken Spiegel der rechtlichen Stellung von Frauen im 20. Jahrhundert. Martin Dibobe Der Aktivist Martin Dibobe setzte sich in der Weimarer Republik für die Gleichstellung von Menschen in und aus den ehemaligen deutschen Kolonien ein. 1919 sprach er sich einerseits für den Fortbestand deutschen Kolonialbesitzes aus. Andererseits forderte er neben demokratischen Strukturen und Grundrechten für Menschen in den ehemaligen Kolonien auch eine Auseinandersetzung mit den deutschen Kolonialverbrechen.
Louise Aston
Zeit ihres Lebens hafteten der Schriftstellerin Louise Aston zwei Vorwürfe an: Zum einen galt sie mit einer radikal-demokratischen Ausrichtung als subversiv, zum anderen traf sie durch ihr emanzipiertes Auftreten auf Ablehnung. Als Prototyp weiblicher Selbstbestimmung gilt sie noch heute als eine der frühen Frauenrechtlerinnen.
Hedwig Dohm
Hedwig Dohm ist durch ihre politischen Schriften und ihre schriftstellerische Tätigkeit zu einer der Vordenkerinnen der radikalen Frauenbewegungen geworden. In ihren feministischen Werken forderte sie immer wieder die völlige rechtliche, soziale und ökonomische Gleichberechtigung von Männern und Frauen und trat früh für das Frauenwahlrecht ein.
Bertha Pappenheim
Bertha Pappenheim gilt als wichtige Wegbereiterin der deutschen Frauenbewegung, die in ihrem breiten Engagement der Fürsorge die Emanzipation der Frau mit der Umsetzung jüdisch geprägter Wohlfahrtspflege verband. Heute ist Pappenheim daneben auch als Sigmund Freuds berühmte Patientin "Anna O." in Erinnerung geblieben.
Irmtraud Morgner
Die Schriftstellerin Irmtraud Morgner forderte in ihren Veröffentlichungen eine Debatte zur rechtlichen wie sozialen Gleichstellung der Frau, dafür wurde sie auch im Westen als Feministin der DDR gefeiert. In der Vermischung von phantastischen und historischen Elementen mit Verweisen auf die realpolitische Gegenwart platzierte sie zudem geschickt Kritik am bestehenden System der DDR.
Erna Scheffler
Erna Scheffler wurde 1951 zur ersten Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Von den persönlich erfahrenen Einschränkungen bis zur weitreichenden Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips im Recht sind ihr Leben und Wirken Spiegel der rechtlichen Stellung von Frauen im 20. Jahrhundert.
Martin Dibobe
Der Aktivist Martin Dibobe setzte sich in der Weimarer Republik für die Gleichstellung von Menschen in und aus den ehemaligen deutschen Kolonien ein. 1919 sprach er sich einerseits für den Fortbestand deutschen Kolonialbesitzes aus. Andererseits forderte er neben demokratischen Strukturen und Grundrechten für Menschen in den ehemaligen Kolonien auch eine Auseinandersetzung mit den deutschen Kolonialverbrechen.