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Verfassungsgeber für Deutschland

Carlo Schmid

* 03.12.1896 in Perpignan (Frankreich)
† 11.12.1979 in Bonn

Carlo Schmid gehörte zu den zentralen Figuren des demokratischen Wiederaufbaus nach 1945. Dabei lag sein Augenmerk auf einer Stärkung der Demokratie durch verfassungsrechtliche Elemente, die er in verschiedenen beratenden Gremien auf dem Weg zum Grundgesetz einbrachte. Gleichzeitig gehörte er zu den frühen Förderern der europäischen Integration.


Carlo Schmid (ursprünglich: Carl Schmid) wuchs in einem durch Bildung geprägten Umfeld auf, als Kind eines deutschen Vaters und einer französischen Mutter wurden ihm liberal-aufgeklärte Werte anerzogen. Nach dem Ersten Weltkrieg, in dem Schmid als deutscher Soldat freiwillig gekämpft hatte, studierte er Rechtswissenschaften und arbeitete als Rechtsanwalt, Richter und schließlich Rechtsreferendar. 1940 zur Wehrmacht einberufen und auf die Militärverwaltung in Lille beordert, setzte sich Schmid, der zuvor noch auf einen dritten humanistischen Weg gegen die Nationalsozialisten gehofft hatte, nun politisch mit dem Regime auseinander. Seine Opposition gegen den Nationalsozialismus trat dabei nicht offen zutage; Schmid war Mitglied des Bundes Nationalsozialistischer Juristen, unterhielt aber auch Kontakte zu Widerstandskreisen. Nach dem Zweiten Weltkrieg änderte er seinen Vornamen Carl in Carlo, um nicht mit dem bekannten Staatsrechtler der Nationalsozialisten, Carl Schmitt, verwechselt zu werden.

Obwohl er früh Kontakte zur SPD und Sympathien für sozialistische Ideen hatte, trat er während der Weimarer Republik nicht in die Partei ein. Nach dem Krieg setzte sich Schmid jedoch für die Gründung der SPD in der französischen Besatzungszone ein und gestaltete ihr neues Programm maßgeblich mit. Als Verfassungsrechtler und Intellektueller eröffnete er der Partei neue Zugangswege zur politischen Gestaltung, besonders mit seiner Arbeit am Grundgesetz. Im August 1948 nahm Schmid am Verfassungskonvent von Herrenchiemsee teil. Anschließend wurde ihm außerplanmäßig auch die Teilnahme am Parlamentarischen Rat ermöglicht, da er sich bereits als Experte für Grundsatz- und Verfassungsfragen überparteilich profiliert hatte. Auf ihn gehen viele grundsätzliche Ausarbeitungen des Grundgesetzes zurück, unter anderem setzte er sich für den provisorischen Charakter der Bundesrepublik sowie Artikel 24 ein, der eine europäische Zusammenarbeit ermöglichen sollte. Schmid saß darüber hinaus von 1949 bis 1972 im Bundestag und bekleidete verschiedene Staatsämter, auf denen er vor allem die deutsch-französische Aussöhnung sowie erste Ideen der europäischen Integration auf den Weg brachte und sich außerdem für die Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen einsetzte. In der Großen Koalition übernahm er 1966 das Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder, für dessen Auflösung er selbst zuvor plädiert hatte. Trotz eines engen politischen Spielraums setzte er sich in diesem Amt für eine Überwindung des Föderalismus zugunsten bundesweiter Reformbemühungen ein.

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