Archiv LASD / Foto: Steffen Giersch

Jugendwiderstand gegen das Regime

Achim Beyer

04.10.1932 - 28.09.2009

Das Schicksal Achim Beyers steht stellvertretend für die Härte, mit der die frühe DDR auf Protest, gerade auch aus jugendlichen Kreisen, reagierte. Zusammen mit 18 Mitschülerinnen und Mitschülern aus Werdau wurde er 1951 für Flugblattverteilungen zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Entlassung und Flucht in den Westen setzte sich Beyer daher immer wieder für die Aufklärungsarbeit zur DDR und die politische Bildung ein.


In den frühen Morgenstunden seines 19. Geburtstags, dem 04. Oktober 1951, wurde Achim Beyer zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren verurteilt. Gemeinsam mit 18 Mitschülerinnen und Mitschülern hatte er Flugblätter entworfen, die die Volkskammerwahlen von 1950 kritisierten, das Todesurteil gegen den Schüler Hermann Josef Flade anprangerten und zum Protest gegen das Regime der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) aufriefen. Vorausgegangen war der Aktion die wachsende Frustration unter den Schülerinnen und Schülern, dass die sowjetischen und ostdeutschen Aufrufe zu einem demokratischen Neubeginn nach 1945 nicht eingehalten worden waren. Beyer wie die anderen der Gruppe war enttäuscht, dass einem politischen Pluralismus bereits 1946 mit der Zwangsvereinigung von SPD und KPD ein Ende bereitet worden war. Daneben fühlten sich Beyer und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter auch durch die Beschäftigung mit den Geschwistern Scholl in ihrem Widerstand bestätigt.

Nachdem er fünf Jahre Haft im Zuchthaus Waldheim verbracht hatte, wurde Beyer 1956 auf Bewährung entlassen und floh kurz darauf in den Westen. Hier machte er das Abitur und studierte im Anschluss Volkswirtschaft. Die DDR würde ihn bis zu ihrem Ende weiter beschäftigen, er arbeitete wissenschaftlich zum Wirtschaftssystem der DDR, gab Vorträge und Seminare und war Teil des Kuratoriums Unteilbares Deutschland.